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   VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18.A   

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VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18.A (https://dejure.org/2021,74405)
VG Dresden, Entscheidung vom 25.06.2021 - 12 K 1680/18.A (https://dejure.org/2021,74405)
VG Dresden, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 12 K 1680/18.A (https://dejure.org/2021,74405)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 11 Abs 1; AufenthG 2004, § 11 Abs 3; MRK, Art 3; MRK, Art 8
    Libyen: vorgebrachte Verfolgung nicht glaubhaft; bewaffneter innerstaatlicher Konflikt in Libyen aktuell beigelegt, aber fragile Sicherheitslage; Sicherung des Existenzminimums bei Rückkehr möglich; Verpflichtung des Bundesamtes zur Neuentscheidung über die Befristung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u. a. Per­ sönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Asylbewerbers berücksichtigt werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A - , juris Rn. 59; BVerwG, Beschl. v. 26. Ok­ tober 1989 - 9 B 405.89 - , juris Rn. 8).

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensab­ läufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 2. Juli 2013 - 8 A 2632/06.A - juris).

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 27. April 2010 - 10 C 4.09 - , juris Rn. 33, und v. 17. November 2010 - 10 C 13.10 - , juris Rn. 18).

    Mit dem Element willkürlicher Gewalt soll deutlich gemacht werden, dass es auch und gerade um Fälle von unvorhersehbarer, wahlloser Gewalt geht, die sich auf Personen ungeachtet ihrer persönlichen Situation erstrecken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. November 2011 - 10 C 13.10 - , juris Rn. 17 ff. und Urt. v. 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 - , juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Gelingt es dem Betroffenen dann nicht mehr, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen, so ist von einer Abschiebung zwingend abzusehen (BVerwG, Urt. v. 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris, Rn. 25).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Auffassung des EGMR ist die Schwelle von Art. 3 EGMR bei schlechten humanitären Lebens bedingungen nur in seltenen Fällen erreicht, so dass das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG Ausnahmecharakter hat (EGMR, Urt. v. 28. Juni 2011 - 8319/07, 11449/07 - NVwZ 2012, 681ff.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Die Abschiebung eines Ausländers in Nicht-Vertragsstaaten ist danach unzulässig, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht oder wenn im Einzelfall andere in der EMRK verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend aner kannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - 9 C 34/99 - , juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    chenden kann daher bei entsprechenden allgemeinen Gefahren ausnahmsweise dann als ge geben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die An nahme bestehen, dass praktisch jede Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2009 und Urt. v. 17. No­ vember 2011, jeweils a. a. O.; zu einer erheblichen individuellen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG; BayVGH, Beschl. v. 19. Februar 2015 - 13a ZB 14.30450 - , juris Rn. 7 m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A - , juris Rn. 57 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 13a ZB 14.30450

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Sicherheitslage in der Nordregion

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    chenden kann daher bei entsprechenden allgemeinen Gefahren ausnahmsweise dann als ge geben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die An nahme bestehen, dass praktisch jede Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2009 und Urt. v. 17. No­ vember 2011, jeweils a. a. O.; zu einer erheblichen individuellen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG; BayVGH, Beschl. v. 19. Februar 2015 - 13a ZB 14.30450 - , juris Rn. 7 m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A - , juris Rn. 57 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Um stände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A - , juris Rn. 35 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Ausländer als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht schon eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 27. April 2010 - 10 C 4.09 - , juris Rn. 33, und v. 17. November 2010 - 10 C 13.10 - , juris Rn. 18).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2021 - 12 K 1680/18
    Ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt liegt vor, wenn die Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als bewaffneter Konflikt, der keinen internationa len Charakter aufweist, im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der vorhandenen bewaffneten Streitkräfte oder die Dauer des Konflikts Gegenstand einer an deren Beurteilung als der des im betreffenden Gebiet herrschenden Grads an Gewalt ist (EuGH, Urt. v. 30. Januar 2014 - C-285/12 - Diakité, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 2999/06

    § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als über den Anwendungsbereich des

  • OVG Sachsen, 25.10.2018 - 5 A 806/17

    Zweitantrag, Abschiebungsverbot, Situation allgemeiner Gewalt, Libyen

  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

  • VG Ansbach, 29.03.2018 - AN 10 K 16.32482

    Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus bei palästinensischen und staatenlosen

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